Nur Nicht-EU-Bürger müssen eine Schweizer Kranken- und Unfallversicherung abschliessen. EU-Bürger sollten während ihres Aufenthalts in der Schweiz eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mit sich führen. Im Allgemeinen sind die Kosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit direkt vor Ort von den Schülern zu tragen. Mit der EKVK oder der schweizerischen Kranken- und Unfallversicherung kann der Schüler nach der Rückkehr in sein Land die Kosten von seiner eigenen Versicherung erstattet bekommen.